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Gratis Zahnspange

Gratis
Zahnspange

Gratis Zahnspange

Kinder &
Jugendliche

Gratis Zahnspange bis 18 Jahre

Seit Juli 2015 gibt es in Österreich die Gratiszahnspange. Wer hineinfällt wird vom jeweiligen Vertragskieferorthopäden bestimmt (siehe Link Vertragskieferorthopäden) und ist abhängig vom Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung (Schweregrad 4 und 5 nach IOTN). Liegt der Schweregrad der Zahn- und/oder Kieferfehlstellung unter IOTN 4 gibt es mit Ausnahme der ÖGK (Österreichische Gesundheits Kasse) Zuzahlungen von einem Drittel und mehr des Gesamttarifes (siehe Tabelle). Beim kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch wird der jeweilige Schweregrad genau bestimmt und erläutert.

 

Schweregrad der Zahn- und/oder Bissfehlstellung nach IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need)

  • Grad 1: keine Behandlungsnotwendigkeit
  • Grad 2: geringe Anomalie, keine Behandlungsnotwendigkeit
  • Grad 3: grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit
  • Grad 4: Behandlungsnotwendigkeit
  • Grad 5: Behandlungsnotwendigkeit

Ablauf Ihrer Kostenrückerstattung

Bei Therapiebeginn erhalten Sie einen detaillierten Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkassa ein. Wird die Behandlung bewilligt, zahlt die Kassa jährlich einen Zuschuss. Dazu müssen Sie zunächst unsere Rechnung bezahlen und danach unsere Zahlungsbestätigung an die jeweilige Krankenkasse schicken. Wir haben dafür spezielle Vordrucke für Sie.

Der Zuschuss der Krankenkassen variiert dabei wie folgt:

  • ÖGK (österreichische Gesundheitskasse): 661,50 Euro jährlich
  • BVA-EB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau) 3.500,00 Euro auf 3 Jahre abgerechnet
  • BVA-OEB (Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter) 3.500,00 Euro auf 3 Jahre abgerechnet
  • KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien): 661,50 Euro jährlich
  • SVS-GW (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft): 661,50 Euro jährlich
  • SVS-LW (Sozialversicherungsanstalt Landwirtschaft): 661,50 Euro jährlich
    (Stand Dez. 2020)

 

Kostenersatz Zahnspange

Erwachsene

Bei Erwachsenen gibt es Seitens des Sozialversicherungsträgers ein Zuzahlungssystem, die Zuzahlungen von einem Drittel und mehr (abhängig von der jeweiligen Krankenkassa siehe Tabelle) des Gesamttarifes übernehmen. Die ÖGK schiesst ab Schweregrad IOTN 4 etwas zu, alle anderen Sozialversicherungsträger ab dem Schweregrad IOTN 3.

 

Zinsfreie Ratenzahlung

Wir bieten unseren Patienten auch die Möglichkeit der zinsfreien Ratenzahlung. Diese können viertel- oder halbjährlich, wie gewünscht vereinbart werden.

 

Zahnspange steuerlich absetzen

Zahnspangen, so wie sie in der Kieferorthopädie Dr. Stefan Brünner angeboten werden, sind wie folgt steuerlich absetzbar: Die von Ihnen getragenen Kosten Ihrer Zahnspange können Sie in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anführen. Das gilt in der Regel auch für die von Ihnen getragenen Kosten der Zahnspangen Ihrer Kinder, für die Sie Familienbeihilfe beziehen.

 

Jetzt Termin buchen

Wir freuen uns über Ihre Terminbuchung für einen Erwachsenen und bis zu zwei Kinder für die Zahnregulierung mit Brackets oder unsichtbarer Zahnspange telefonisch unter 03862 51 233 sowie über unsere Online-Terminvergabe.
(Für mehr als zwei Kinder bitte um telefonische Terminvereinbarung)

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